Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) der Riese Hrim, 7 Marktgasse, Floor 2, 6020 Innsbruck, Österreich (im Folgenden „Riese Hrim“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen, die Riese Hrim an Kunden erbringt, sofern nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wurde. Mit der Beauftragung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
Angebote von Riese Hrim sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Riese Hrim oder durch die Erbringung der Leistung zustande. Der Kunde ist an seine Bestellung für die Dauer von zwei Wochen gebunden.
3. Leistungen und Preise
Riese Hrim erbringt Leistungen im Bereich der Holzverarbeitung und Möbelherstellung, insbesondere bespoke Möbeldesign, kundenspezifische Tischlerarbeiten, architektonische Holzbearbeitung, Holzschnitzereien, Restaurierung antiker Holzstücke und die Fertigung limitierter Auflage von Holzkunsthandwerken. Die genauen Leistungen und deren Umfang ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro und exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie eventueller Versand- oder Montagekosten. Riese Hrim behält sich das Recht vor, Preise bei wesentlichen Änderungen der Material- oder Arbeitskosten anzupassen, insbesondere bei Langzeitprojekten.
4. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei größeren Projekten kann eine Anzahlung oder Ratenzahlung vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug ist Riese Hrim berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Riese Hrim.
5. Liefer- und Leistungsfristen
Liefer- und Leistungsfristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert, unverbindlich und verstehen sich als voraussichtliche Termine. Höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare, nicht von Riese Hrim zu vertretende Ereignisse, die die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen Riese Hrim, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Riese Hrim wird den Kunden unverzüglich über solche Ereignisse informieren. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
6. Gewährleistung
Riese Hrim gewährleistet, dass die gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entsprechen und frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit gesetzlich zulässig, zwei Jahre ab Ablieferung der Ware bzw. Abnahme der Leistung. Offensichtliche Mängel müssen Riese Hrim unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Empfang der Ware oder Abnahme der Leistung, schriftlich angezeigt werden. Versteckte Mängel sind innerhalb der Gewährleistungsfrist unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Bei berechtigten Mängeln hat Riese Hrim das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
7. Haftung
Riese Hrim haftet – soweit gesetzlich zulässig – nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
8. Datenschutz
Riese Hrim verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes. Details zur Datenverarbeitung sind unserer Datenschutzerklärung zu entnehmen.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder den zwischen Riese Hrim und dem Kunden geschlossenen Verträgen ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck, Österreich, Gerichtsstand. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke aufweisen.